Bußgeld/ Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Andreas Buß in Wismar

Vor allem im Straßenverkehr hagelt es das ein oder andere  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier ist das  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten innerorts und außerorts zu unterscheiden. Innerorts liegt bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit natürlich eine wesentlich höhere Gefährdung vor. Zu schnelles Fahren ist aber nur einer von vielen Verstößen. Es bringt ebenfalls ein  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten mit sich, wenn ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt nimmt, wenn er die falsche Bereifung besitzt, falsch parkt oder ein gefährliches Überholmanöver vornimmt.


Obendrein erwarten den Fahrer im Verkehrsrecht neben dem  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot; schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Es kann sogar ein  Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten auf dem Fahrrad drohen; etwa, wenn die Ampel bei Rot überfahren wird. Selbst hier kann unter Umständen der Führerschein des Verkehrssünders in Gefahr sein.
All diese Vergehen sind im Bußgeldkatalog aufgelistet und mit einem Regelsatz als Strafe versehen. Im Mai 2014 wurde außerdem das Punktesystem reformiert, sodass viele Verstöße neue Sanktionen erhielten. Doch es gab insbesondere bei den Punkten Neuerungen. So droht der Fahrerlaubnisentzug nun bereits bei acht Punkten in Flensburg.